Hygieneschulungen

Grundkurs (1 Tag)

 Spezialkurs (3 Tage)

 

Fachausbildung Hygiene gemäß Hygieneverordnung des Landes Hessen

Unsere Zertifikate werden von jedem Gesundheitsamt anerkannt. Wir bieten zwei Kurse für die unten näher bezeichneten Zielgruppen an.

Hygieneverordnung

Hier Auszüge aus der Hygieneverordnung Hessen vom 18. März 2003, geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2008:

Mit Erlass vom 24. März 2010 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit geregelt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die in § 2 geforderte notwendige Sachkunde zu erlangen.

§ 1 (1) Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten mit Ausnahme solcher im Rahmen der ärztlichen Heilkunde am Menschen ausübt, bei denen durch Blut sowie Sekrete und Exkrete Krankheitserreger (zum Beispiel HIV- und Hepatitis-Viren) übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften dieser Verordnung.

Dazu gehören:

  • Friseure
  • Kosmetiker
  • Fußpfleger
  • Tätowierer
  • Ohrlochstecher
  • Piercer (Schmuckeinbringung an, in oder unter der Haut/Schleimhaut
  • Nageldesigner

(2) Wer Tätigkeiten im Sinne des Abs. 1 ausübt, ist zur sorgfältigen Beachtung der Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik verpflichtet.

§ 2

(10) Mit der Durchführung der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren dürfen nur Personen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen.

Laut Erlass muss, wer unter den § 1 fällt, die Sachkunde im Rahmen einer medizinischen Fachausbildung mit dem Unterrichtsfach “Hygiene” erworben haben, oder einen Kurs zum Erwerb der Sachkunde absolvieren.

Personen, die den Berufsgruppen gem. § 1 (1) Infektionshygieneverordnung angehören, absolvieren, je nach Tätigkeit, einen der nachfolgend aufgeführten Kurse:

Grundkurs (1 Tag)

Für Personen, die nicht selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, also mit Einmalinstrumenten arbeiten.

Themen der Ausbildung:

  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Rechtliche Grundlagen
  • Hygiene-Management
  • Reinigung und Desinfektion
  • Entsorgung

Spezialkurs (3 Tage)

Für Personen, die selbst Instrumente aufbereiten (sterilisieren) wollen, belegen diesen Spezialkurs. Für diesen Personenkreis ist neben der Erlangung der Grundkenntnisse das intensive Erlernen von Gesetzen, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen in Theorie und Praxis erforderlich, um sie bei der Aufbereitung von Instrumenten auch anwenden zu können.

Themen der Ausbildung:

  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Rechtliche Grundlagen
  • Hygiene-Management
  • Reinigung und Desinfektion
  • Instrumentenaufbereitung
  • Sterilisation
  • Entsorgung

Die Absolventen erhalten ein Teilnahmezertifikat. .

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