Dieses Gesetz regelt die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Zulassung. Die erste Durchführungsverordnung (DVO) legt fest, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um diesen Beruf ausüben zu können.
-
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
-
Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen.
-
Sie müssen einen Wohnsitz in Deutschland haben.
-
Sie müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung dieses Berufs geeignet sein.
-
Sie müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
-
Sie müssen ein amtsärztliche Überprüfung bestehen, aus der hervorgeht, dass Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen.
Die Beachtung und Durchführung der gesetzlichen Vorschriften wird von Ihrem zuständigen Gesundheitsamt (gemeldeter Wohnsitz) in Person des leitenden Amtsarztes überwacht. Dort ist auch der Antrag zur Überprüfung zu stellen. Dieser Antrag kann beliebig oft gestellt werden und ist kostenpflichtig.
Nach bestandener amtsärztlicher Überprüfung dürfen Sie Ihre Praxis eröffnen.